Corona Antigen Schnelltest – Pflicht in Unternehmen
Seit April 2021 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten einmal pro Woche einen Covid 19 Antigen Schnelltest anzubieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten können.
Beschäftigungsgruppen, die einem erhöhtem Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sollen zweimal pro Woche mit einem zugelassenen Schnelltest getestet werden. Diese Arbeitsschutzverordnung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.
Geben Sie also Ihren MitarbeiterInnen die Sicherheit, die sie verdienen.