Was bekommt man bei Pflegegrad 2
Wird der Pflegegrad 2 zuerkannt, stehen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege folgende Leistungen je Kalendermonat zu:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2 Geldleistungen für Angehörige können entweder das Pflegegeld in Höhe von 316 Euro/Monat bei häuslicher Pflege oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 689 Euro/Monat sein. Die Pflegesachleistungen werden durch den Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Bei nicht voll ausgeschöpften Pflegesachleistungen, können bis zu 40% für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Tages- und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege bezeichnet die teilstationäre Pflege und findet zeitweise in einer Pflegeeinrichtung statt.
Die Leistungen für Tages- und Nachpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung bzw. dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden nicht mehr angerechnet. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege betragen 689 Euro pro Monat.
Vollstationäre Pflege
Personen mit Pflegegrad 2 erhalten 770 Euro/Monat für die vollstationäre Pflege. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil bleibt in jedem Pflegegrad nun gleich und steigt nicht mehr, sofern ein höherer Pflegegrad erreicht wird.
Leistungen, die bei allen Pflegegraden geleistet werden
Pflegehilfsmittel
Sie haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Diese Leistung umfasst monatlich einen Betrag von '.$pflegehilfsmittelMaxPrice.' Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören Schutzmasken, Schutzkittel, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmitteln für Hände und Flächen und Bettschutzeinlagen.
Mit der Zimeda Pflegebox bestimmen Sie die Menge der einzelnen Pflegehilfsmittel selbst.
Entlastungsbetrag
Der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro ist eine zweckgebundene Geldleistung. Der Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.
Wohngruppenzuschuss
Wenn die pflegebedürftige Person mit anderen Pflegebedürftigen in einer Pflegewohngruppe zusammenlebt, steht ihnen monatlich ein Zuschuss von 214 Euro zur Verfügung.
Es gibt auch eine Anschubfinanzierung für die Gründung von Pflegewohngruppen. Hierfür stehen jeder Person mit Pflegegrad 1 – 5 einmalig 2500 Euro zur Verfügung. Maximal dürfen 4 Mitbewohner diese Förderung in Anspruch nehmen, die auf 10000 Euro je Wohngemeinschaft begrenzt ist.
Hausnotruf
Die Kosten für den Anschluss sowie die monatlich laufenden Kosten trägt die Pflegekasse mit einem Zuschuss von 23 Euro.
Notrufsysteme gibt es in unterschiedlicher Ausführung. Ist der/die Betroffene viel allein unterwegs, bietet sich ein mobiler Notruf in Form eines Armbands an. Daneben gibt es stationäre Notrufsysteme oder als Tablet.
Pflegeberatung
Zur Sicherstellung der optimalen Grundbetreuung bieten die Pflegeversicherung kostenlose Pflegeberatung für Pflegebedürftige und deren Angehörige an.
Pflegekurse
Wenn Sie als Pflegehilfe Pflegebedürftige zuhause versorgen, können Sie kostenfreie Pflegekurse in Anspruch nehmen, um Ihnen durch theoretisches und praktisches Basiswissen die Pflege zu erleichtern.
Die Pflegekassen sind dazu angehalten, pflegenden Angehörigen die Möglichkeit für den Besuch anzubieten.
Wohnraumanpassung
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben Anrecht auf einen Zuschuss zu Wohnraumanpassungen.
Dabei besteht die Möglichkeit, notwendige Umbaumaßnahmen mit bis zu 4000 Euro zu bezuschussen.
Wohnen mehrere Antragsberechtigte zusammen, bezuschusst die Pflegeversicherung mit bis zu 16000 Euro. Umbaumaßnahmen sind zum Beispiel der barrierefreie Badumbau oder die Integrierung eines Treppenlifts.