Zimeda Hygienemanagement
Wir stellen vor:
Unsere Ansprechpartner für Ihr individuelles Hygienemanagement:

Hygiene in der Arztpraxis

Jeder Praxisinhaber hat eine Vielzahl von Regeln in Bezug auf Hygiene zu beachten.
  • Robert Koch-Institut publiziert Empfehlungen für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention
  • Hygieneverordnungen der Länder beinhalten rechtliche Vorgaben
  • Technische Regeln formulieren hygienerelevante Inhalte
  • das Medizinprodukterecht enthält Hinweise zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Kernstück ist die Erstellung eines praxisindividuellen Hygienehandbuches, das für jede Arztpraxis vorgeschrieben ist.

Voraussetzungen für jedes Hygienehandbuch

  • Aktualität
  • jederzeit für alle Mitarbeiter einsehbar
  • enthalten Desinfektions- und Reinigungspläne
  • definieren und dokumentieren hygienische Maßnahmen
  • fixiert die Verwendung von Desinfektionsmitteln

Ihre schlagkräftigen Vorteile mit Hygienemanagement

  • optimiertes Hygieneregime
  • konkrete Handlungs- und Verfahrensanweisungen
  • Kosteneinsparungen beim Einsatz von Desinfektionsmitteln
  • positive Beeinflussung auf Therapieerfolg
  • hochwertige Qualifikation des Personals
  • Steigerung von Motivation und Verständnis
  • umfangreicher Informationsfluss
  • Imageförderung und Qualitätssicherung
  • kompetente Ansprechpartner
Die Praxisleitung muss sicherstellen, dass Infektionen verhütet, die Weiterverbreitung von Krankheitserregern vermieden wird.
Dazu ist ein Hygienemanagement in der eigenen Praxis zu etablieren.

Hygienemanagement in der Praxis

Praxisbegehung

  • Hygiene Check-Liste ausfüllen
  • Praxis Protokoll der Begehung erstellen.

Erstellen des individuellen Hygienehandbuchs

  • Hygienehandbuch erstellen nach aktueller RKI-Richtlinie
  • individuell auf die Praxis zugeschnitten

Einweisung des Praxisteams in das Hygienehandbuch

  • Termin vor Ort in der Praxis
  • Besprechung mit dem/der Arzt / Ärztin, dem/der Hygienebeauftragten und dem übrigen Praxispersonal

Fortlaufende Schulung

  • Hygieneschulung des Personals
  • Einweisung des Reinigungspersonals

Ganzheitliche Betreuung in allen Hygienefragen

  • Vorbereitung für Hygienebegehungen vom Gewerbeaufsichtsamt oder dem Gesundheitsamt
  • Kommunikation mit Architekten und baulich funktionelle Mitgestaltung bei Praxisneueinrichtung oder Renovierung
  • Planung z.B. des Aufbereitungsraums, des Labors oder des Eingriffsraums

Oft gestellte Fragen zum Hygienemanagement

1. Warum sollte ein Hygieneplan erstellt werden?

Hier gibt es die spezielle Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer und QM-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Zusätzlich können Ärzte haftbar gemacht werden, bei fehlendem oder nicht aktuellem Hygieneplan.

2. Wann sollte ein Hygieneplan aktualisiert werden?

In der jeweiligen Hygieneverordnung des Bundeslandes ist nachzulesen, in welchen Abständen der Plan überarbeitet werden muss. Diese können Jährlich stattfinden, oder bei Veröffentlichung neuer Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

3. Wie oft muss der Hygieneplan aktualisiert werden?

Die/Der Hygienebeauftragte ist für die jährliche Prüfung und eventuelle Aktualisierung des Hygieneplans zuständig und muss Änderungen und Neuerungen an das restliche Praxisteam weiterleiten.
Diese Unterweisung muss auch im Hygieneplan dokumentiert werden.

4. Wer ist für die Umsetzung der im Hygienehandbuch genannten Richtlinien und Maßnahmen in der Praxis zuständig?

Für die Umsetzung der Richtlinien ist die/der im Hygieneplan und QM-Handbuch genannte Hygienebeauftragte MFA verantwortlich.

5. Wo finde ich zusätzliche Informationen zum Thema Hygiene?

Sie können sich jederzeit auf der Webseite des Robert-Koch-Institut unter www.rki.de zu aktuellen Hygiene-Themen und Studien, aber auch allen anderen Themen wie Gesundheitsmonitoring oder Infektionsschutz informieren.

Ergänzende Information

Unser Hauptkatalog als PDF zum Herunterladen.

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