Die Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, je nachdem, wie die Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das gilt auch – und das erst seit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes – für Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte.
Die Pflegegrade sind in 5 Stufen unterteilt, die von 1 bis 5 aufeinander aufbauen – je höher der Pflegegrad, um so höher die Leistungen der Pflegeversicherungen.
Pflegegrad 2 ist die zweite Stufe und beschreibt
„erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ von Pflegebedürftigen, deren Selbstständigkeit sowie Alltagskompetenz durch körperliche oder geistige Einschränkungen bereits deutlich verringert ist.
Dabei nimmt der Pflegegrad 2 eine besondere Stellung unter allen Pflegegraden ein, denn erreicht ein beeinträchtigter Mensch Pflegegrad 2, so stehen ihm finanzielle Unterstützungen aus der Pflegekasse zu.
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, müssen Sie einen
Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.