Die Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, je nachdem, wie die Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das gilt auch – und das erst seit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes – für Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte.
Die Pflegegrade sind in 5 Stufen von 1 bis 5 aufeinander aufbauen – je höher der Pflegegrad, um so höher die Leistungen der Pflegeversicherungen.
Pflegegrad 3 liegt vor, sobald eine
„schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt – zum Vergleich: ein Betroffener mit Pflegegrad 2 ist „erheblich“ beeinträchtigt.
Pflegegrad 3 liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit und rund um die Uhr gegeben ist.
Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Sie einen
Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.