Die Pflegegrade dienen der Einstufung der Pflegebedürftigkeit, je nachdem, wie die Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das gilt auch – und das erst seit der Reform des Pflegestärkungsgesetzes – für Demenzerkrankte, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Die Pflegegrade sind 5-stufig aufsteigend aufgebaut – je höher der Pflegegrad, um so höher die Leistungen der Pflegeversicherungen.
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung einer Pflegebedürftigkeit und bedeutet
„schwerste Beeinträchtigung der Selbstständig- keit“. Daran gebunden ist eine
„besondere Anforderung an die pflegerische Versorgung“, etwa bei Querschnittslähmung, Wachkoma oder schweren Fehlbildungen im Säuglingsalter, wofür die umfangreichsten Leistungen aus der Pflegekasse genehmigt werden können.
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Sie einen
Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen.