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PFLEGEHILFSMITTEL 40 EURO GRATIS IM MONAT


Ab 01.01.2022 beträgt die Pauschale 40 €.
Aber was sind Pflegehilfsmittel, wie unterscheiden sie sich von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und was ist der Unterschied zwischen Pflegestufen und Pflegegraden?
Fragen, die in Zusammenhang mit der Pflege von Angehörigen immer wieder auftauchen.
Wir möchten Ihnen im Folgenden ein wenig Hilfe und Information zu diesem wichtigen Thema an die Hand geben.

INHALT

Was sind Pflegehilfsmittel?



Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege, sie lindern die Beschwerden der Pflegebedürftigen und ermöglichen eine möglichst selbstständige Lebensführung. Man unterscheidet

  • technische Pflegehilfsmittel (Lagerungshilfen, Notrufsysteme, Pflegebetten, etc.).

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Einmalhandschuhe, Betteinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, etc.).

Sie finden die Pflegehilfsmittel Liste im Pflegehilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen bzw. im Hilfsmittelkatalog der privaten Kassen. Die Kosten für die darin aufgeführten Produkte übernehmen die Kassen oder überlassen sie Ihnen leihweise.

Die gesetzliche Grundlage für Pflegehilfsmittel ist das Elfte Buch im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI.
Das/der Hilfsmittelverzeichnis/-katalog der Kassen ist nach Gruppen geordnet. Die zur Pflege bestimmten Hilfsmittel finden Sie vorwiegend in den Produktgruppen 50 bis 54. Die Pflegehilfsmittel in den Produktgruppen 50, 52 und 53 sind technische Hilfsmittel, die die Kassen vorwiegend leihweise zum Gebrauch überlassen. Die Produkte in der Produktgruppe 51 enthalten wiederverwendbare Hygieneprodukte und in der Produktgruppe 54 die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Wie kann die Kostenübernahme von 40 Euro gesichert werden?



Bevor Sie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestellen bzw. Pflegehilfsmittel beantragen können, sind zwei Fragen zu klären:

  • Liegt bei dem pflegebedürftigen Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad vor?

  • Erfolgt die Pflege zu Hause?

Können Sie beide Fragen positiv beantworten und belegen, übernimmt Ihre Pflegeversicherung die Kosten für Pflegehilfsmittel. Der Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel ist gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGBXI (Anlage 4) auf 40 € pro Monat angesetzt.
Eine weitere Voraussetzung für den Antrag Pflegehilfsmittel und den Bezug von Pflegehilfsmitteln ist, dass die Produkte in der Pflegehilfsmittel Liste der Pflegekassen aufgeführt sind. Hier erfahren Sie, welche Pflegehilfsmittel gratis zur Verfügung gestellt oder welche leihweise überlassen werden.

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Ab welchem Pflegegrad habe ich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?



Den Antrag Pflegehilfsmittel können Sie bei Ihrer Pflegekasse stellen, sobald für die/den Pflegebedürftige/n ein anerkannter Pflegegrad festgestellt wurde, der/die Pflegebedürftige zu Hause, bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen lebt und die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen wird.
Dazu brauchen Sie als Versicherte/r oder pflegende/r Angehörige/r kein ärztliches Rezept.

Wir von Zimeda übernehmen das für Sie. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen beidseitigen Pflegehilfsmittel Antrag zu – wir erledigen den Rest.

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Welche Hilfsmittel in der Pflege sind Hilfsmittel zum Verbrauch?



Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollten auf Grund ihrer Materialbeschaffenheit und aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet werden. Hierzu gehören:

1. Bettschutzeinlagen
Bettschutzeinlagen (Bettschutzauflagen oder Bettschutzunterlagen), nehmen Körperflüssigkeiten auf, sie schützen nicht nur Bett und Bettbezug, sondern sie geben dem/der Pflegebedürftigen Liegekomfort und Trockenheit. Neben den einmal nutzbaren Bettschutzeinlagen gibt es auch wiederverwendbare Bettschutzunterlagen, die in manchem Pflegepaket ebenfalls enthalten sind.

2. Schutzbekleidung bzw. Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Sie bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend und sind in unseren Pflegeboxen als Pflegehilfsmittel gratis zu erhalten.

3. Einmalhandschuhe
Einweghandschuhe schützen die Pflegebedürftigen vor Keimen und Verunreinigungen – und sie schützen die Pflegepersonen aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Sie sind unverzichtbare Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Es gibt sie in verschiedenen Materialien, die je nach Hautverträglichkeit Verwendung finden und daher unterschiedlich wirksam schützen.

4. Handdesinfektionsmittel
Händedesinfektion schützt vor Keimen und ist ein wesentlicher Teil der Verringerung von Infektionskrankheiten. Sie sollten Händedesinfektionsmittel (z. B. Sterilium) im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie sich und Ihre/n Pflegebedürftige/n bestmöglich. Sie sind unverzichtbare monatliche Pflegehilfsmittel.

5. Flächendesinfektionsmittel
Flächendesinfektionsmittel werden in allen Bereichen verwendet, um Flächen von Krankheitserregern zu reinigen. Sie können sie sowohl im Sanitärbereich als auch in Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig, großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko von Infektionen zu mindern.

6. Mund-Nasenschutz
Ein Mund-Nasenschutz schützt sowohl das Pflegepersonal als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Sie sind besonders ratsam, wenn der/die Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist.

Pflegehilfsmittel vs. Hilfsmittel: Was ist der Unterschied?



Die beiden Begriffe Pflegehilfsmittel und Hilfsmittel sorgen öfters für Verwirrung:

  • Hilfsmittel sind Geräte oder Produkte, die dem Ausgleich von Behinderungen dienen, diesen vorbeugen oder zum Behandlungserfolg beitragen (Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe, Rollstühle, etc). Werden sie als medizinisch notwendig eingestuft und vom Arzt verordnet, bezahlt die Krankenkasse. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch SGB V.

  • Pflegehilfsmittel ermöglichen und unterstützen die häusliche Pflege. Technische Pflegehilfsmittel sind Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hebegeräte, Notrufsysteme, usw.

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind z. B. Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Für Pflegehilfsmittel ist keine ärztliche Verordnung notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Antrag Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch SGB XI.

  • Doppelfunktionale Hilfsmittel können beides sein, Hilfsmittel wie auch Pflegehilfsmittel (Bade- und Toilettenhilfen, Behindertenfahrzeuge). Ist eine Abgrenzung nicht eindeutig, regelt die Hilfsmittelrichtlinie die Aufteilung der Kosten zwischen den Kranken- und Pflegekassen. Meist wird vorab eine Regelung zur Kostenaufteilung gefunden, da die Pflegeversicherungen an die Krankenkassen angeschlossen ist.


LEISTUNGEN FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

  • Wir helfen Ihnen, die Pflege Ihrer/Ihres Angehörigen mit dem passenden Pflegepaket optimal zu unterstützen.
  • Wir informieren Sie über Ihre Ansprüche in der Pflege und übernehmen den Pflegehilfsmittel Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
  • Sie brauchen Ihre Pflegehilfsmittel online bestellen, wir liefern Ihnen Ihre Produkte direkt nach Hause.


Kontakt aufnehmen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?



Die Pflegegrade ersetzen seit 2017 die bis dahin bestehenden drei Pflegestufen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert und eine neue Begutachtungssystematik eingeführt und das bislang geltende Einstufungskriterium, der Grad der Hilfsbedürftigkeit, wird durch das neue Einstufungskriterium den Grad der individuellen Selbstständigkeit ersetzt:

  • Pflegegrad 1: Die Selbstständigkeit ist nur geringfügig beeinträchtigt (12,5 bis unter 27 Punkte).

  • Pflegegrad 2: Die Selbstständigkeit ist erheblich beeinträchtigt (27 bis unter 47,5 Punkte).

  • Pflegegrad 3: Die Selbstständigkeit ist schwer beeinträchtigt (47,5 bis unter 70 Punkte).

  • Pflegegrad 4: Der Patient ist vollständig auf Unterstützung angewiesen (70 bis unter 90 Punkte).

  • Pflegegrad 5: Der Kranke benötigt besondere Pflege, etwa durch Querschnittslähmung, Wachkoma oder schwere Fehlbildungen im Säuglingsalter (90 bis 100 Punkte).


Diese Kriterien spielen bei der Beurteilung eine Rolle:

  • Mobilität, kann sich der/die Pflegebedürftige selbstständig bewegen?

  • Kommunikative und kognitive Fähigkeiten, erkennt der/die Pflegebedürftige Menschen und ist er/sie in der Lage, sich auszudrücken?

  • Psychische Probleme und Verhaltensweisen, irrt der/die Pflegebedürftige nachts umher oder verhält er/sie sich aggressiv?

  • Selbstversorgung, kann er/sie sich noch selbst waschen und ankleiden oder essen und trinken?

  • Selbstständiger Umgang mit Anforderungen der Behandlung, ist der/die Pflegebedürftige in der Lage, Medikamente selbst einzunehmen? Benötigt er/sie Begleitung für Besuche bei Ärzten und Therapeuten?

  • Alltagsleben und soziale Kontakte, kann der/die Pflegebedürftige einen normalen Tagesablauf einhalten, oder braucht er/sie Hilfsmittel Pflege zu Hause? Ist er/sie in der Lage, auf menschlichen Kontakt zu reagieren?

Wie erfolgt die Kostenübernahme und Antrag für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?



Für die Kostenerstattung für monatliche Pflegehilfsmittel ist die Pflegekasse zuständig. Das Gesetz schreibt vor, dass die Pflegeversicherungen die technischen Geräte vorrangig leihweise zur Verfügung stellen.

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es einen maximalen monatlichen Erstattungsbetrag durch die Pflegekassen von bis zu 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Wenn Sie mehr als in den 40 Euro enthalten benötigen, müssen Sie die Kosten, die über der Pauschale liegen, selbst bezahlen.

Die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch rechnen wir für Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Pflegehilfsmittel bestellen bestellen Sie für sich oder Ihre/n Angehörige/n bequem mit der Zimeda-Pflegebox, deren Wert die 40 Euro Pflegehilfsmittelpauschale nicht überschreitet.

Sie bekommen die Pflegehilfsmittel gratis nach Hause geliefert und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Was ist die Zimeda-Pflegebox und wie kann ich die Pflegebox online bestellen?



Sie können Pflegehilfsmittel zum Verbrauch natürlich vor Ort in der Drogerie, im Sanitätshaus oder in der Apotheke kaufen. Dann müssen Sie allerdings selbst vorab den Pflegehilfsmittel Antrag bei Ihrer Pflegekasse einreichen und jeden Monat neu an die Beschaffung und Abrechnung denken.

Leichter und komfortabler ist es, wenn Sie Ihre Pflegehilfsmittel online bestellen, gratis über die Zimeda-Pflegebox-Seite.
Dazu wählen Sie auf der Zimeda-Pflegebox-Seite die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene monatliche kostenlose Zimeda-Pflegebox aus und beauftragen uns, die Pflegehilfsmittel gratis Monat für Monat an Sie zu liefern. Wir übernehmen für Sie sowohl den Antrag Pflegehilfsmittel bei der Kasse vor der ersten Lieferung, als auch die Verrechnung mit Ihrer Pflegekasse.
Dazu bekommen Sie von uns vorab das passende PDF Formular zugeschickt, das Sie lediglich unterschreiben und an uns zurückschicken müssen. Inzwischen ist das Unterschreiben vielfach auch per Online-Signatur möglich. Alles Weitere übernehmen wir für Sie. Sie müssen sich, auch später, um nichts mehr kümmern und haben mehr Zeit für sich und Ihre/n Angehörige/n.

Die Zimeda-Pflegebox ist mit ihren 7 Varianten so aufgebaut, dass ihre Kosten die zugesicherten 40 Euro Pflegegeld nicht übersteigen und somit komplett von der Pflegekasse erstattet werden.

Sie bekommen die Zimeda-Pflegebox dann bequem Ihre Pflegehilfsmittel gratis Monat für Monat automatisch nach Hause geliefert.
Und das funktioniert ganz einfach:

  • Sie schicken Ihr einmalig ausgefülltes Formular portofrei per Post an uns.

  • Wir kümmern uns für Sie um den Antrag Pflegehilfsmittel und die Abrechnung.

  • Wir sorgen für die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse und die staatlich garantierte Kostenübernahme.

  • Sie erhalten monatlich Ihre Pflegehilfsmittel gratis mit den Pflegehilfsmitteln Ihrer Wahl und brauchen sich um nichts mehr zu kümmern.


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Welche Vorteile bringt die Online-Bestellung der Zimeda Pflegebox?



Pflegehilfsmittel zum Verbrauch muss der Arzt nicht verschreiben. Sie als pflegende/r Angehörige/r oder als Pflegebedürftige/r müssen lediglich den Antrag Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse stellen, damit sie die Kosten übernimmt. Wir stellen Ihnen einen solchen Antrag zur Verfügung.

PDF Antragsformular für kostenlose Pflegehilfsmittel

  • leicht und schnell zu erledigen, dank integrierter Ausfüllhilfe

  • einfacher Postversand

  • gesetzlichen Anspruch wird mit drei einfachen Fragen geprüft


Antragsformular erhalten

Ihre Vorteile:

  • regelmäßige und komfortable Lieferung der für Sie kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zur Haustüre.

  • mehr Zeit für Angehörige durch den Wegfall der lästigen Besorgungen.

  • einfacher Prozess: Beantragung und Kommunikation mit der Krankenkasse werden komplett von Zimeda übernommen.

  • Haben Sie einmal den Antrag Pflegehilfsmittel unterschrieben, müssen Sie sich um nichts mehr weiter kümmern. Den Erstattungsantrag sowie die Abrechnung bei der Pflegekasse übernimmt Zimeda für Sie.

  • Ändert sich Ihr Bedarf, so können Sie die Zusammenstellung der Hilfsmittel auch jederzeit bequem ändern und Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.


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Pflegehilfsmittel gratis bei der Kasse beantragen?
(DAK, AOK, Barmer, Knappschaft, TK, IKK, BKK, KKH, …)



Den Antrag Pflegehilfsmittel auf Kostenübernahme können Sie einfach bei Ihrer Pflegekasse stellen. Als Versicherte/r oder pflegende/r Angehörige/r brauchen Sie kein ärztliches Rezept. Dafür gelten jedoch drei Voraussetzungen:

  • Der/die Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.

  • Der/die Pflegebedürftige lebt zu Hause oder bei der Familie, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.

  • Der/die Pflegebedürftige wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Wir von Zimeda übernehmen das für Sie. Schicken Sie uns einfach den ausgefüllten und unterschriebenen beidseitigen Pflegehilfsmittel Antrag zu – wir erledigen den Rest.

Bonus
PDF Antragsformular für kostenlose Pflegehilfsmittel

Antragsformular erhalten


Was sind technische Hilfsmittel?



Technische Pflegehilfsmittel finden Sie in den Produktgruppen 50 bis 53 in der Pflegehilfsmittel Liste der Pflegekassen. Dazu gehören:

  • Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
    Folgende Pflegehilfsmittel in der Pflege zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und von der Pflegekasse vorwiegend leihweise zur Verfügung gestellt werden:
    - Pflegebetten
    - Pflegebettenzubehör
    - Pflegebettzurichtungen
    - spezielle Pflegebett-Tische
    - Pflegeliegestühle

  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene
    Technische, wiederverwendbare Pflegehilfsmittel mit dem Fokus auf die Körperpflege von Pflegebedürftigen, für deren Kosten die Pflegekasse aufkommt bzw. die sie leihweise zur Verfügung stellt, sind:
    - Waschsysteme
    - Wiederverwendbare Produkte zur Hygiene im Bett wie Bettpfannen, Urinflaschen, Urinschiffchen, aber auch waschbare Bettschutzeinlagen – ebenfalls erhältlich über die Zimeda-Pflegebox)

  • Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden
    Pflegehilfsmittel in der Pflege zur Linderung von Beschwerden zählen Lagerungsrollen und -halbrollen. Sie dienen der Entlastungslagerungen und Lageveränderungen sowie der Stabilisierung von Lagepositionen des/der Pflegebedürftigen, insbesondere im Bett.

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