Bei der Begutachtung werden durch einen Gutachter des MDK in einem ausführlichen Gespräch mit dem/der Pflegebedürftigen insgesamt acht relevante Kriterien des persönlichen Lebensbereiches bewertet. Das können sehr intime Fragen sein, wie zum Beispiel, ob die Toilette allein aufgesucht werden kann.
Oft werden Pflegebedürftige aufgefordert, bestimmte Situationen nachzustellen, es empfiehlt sich deshalb, dass bei der Begutachtung jemand dabei ist, der den Betroffenen kennt.
Auch ist es sinnvoll, Arztberichte oder Berichte vorangegangener Klinikaufenthalte bereitzuhalten.